Elektronisches Abfallnachweisverfahren
Einführung
Gemäß der Abfallnachweis-Verordnung und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind alle gefährlichen Abfälle nachweispflichtig. Bisher wurden die hierfür erforderlichen Begleitscheine in Papierform per Hand ausgefüllt und unterschrieben. Mit der Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens ist dies spätestens ab 01. April 2010 nicht mehr möglich. Dann müssen Abfallerzeuger, -beförderer und –entsorger alle Dokumente mittels einer digitalen Signatur abzeichnen und diese anschließend elektronisch zwischen den Beteiligten austauschen.
Für Sie als Erzeuger von gefährlichen Abfällen ergeben sich hieraus weitere rechtliche Vorgaben, wie z.B. das Führen eines elektronischen Registers und der revisionssicheren Archivierung. Für die Teilnahme am eANV benötigen Sie zudem gültige Signaturkarten, ein Lesegerät und einen Zugang zur zentralen Koordinierungsstelle (ZKS).
Die bremer recycling begleitet Sie als Kunden Schritt für Schritt auf dem Weg zur Einführung des eANV in Ihrem Hause. Über unser Portal können Sie Ihre Begleitscheine und Entsorgungsnachweise einsehen und direkt digital signieren. Das Portal erfüllt alle rechtlichen Vorgaben und bietet Ihnen mit dem revisionssicheren Archiv zusätzlich die Möglichkeit, alle Ihre Entsorgungsvorgänge einzusehen und die Mengenströme transparent zu überwachen.
Falls Sie noch nicht für unser Portal registriert sind, erfahren Sie die hierzu notwendigen Schritte unter Registrierung. Vorab können Sie mit unseren Demozugang das Portal ausgiebig testen.
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